Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen. Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als sie damit übereinstimmen.

2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend, soweit wir nicht ausdrücklich etwas anderes schriftl. festlegen.

3. Vertragsfreiheit
Von uns erstellte Unterlagen werden nicht Vertragsbestandteil. Falls nach Angebotsabgabe im Zuge techn. Weiterentwicklung Änderungen an den Produkten vorgenommen werden, dürfen wir die technisch veränderte Ausführung liefern. Ersatzteile können von früheren Lieferungen, insbesondere auch von dem zu ersetzenden Teil abweichen. Dadurch erforderlich werdende Änderungsarbeiten gehen zu Lasten des Bestellers.

4. Preis
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preisangaben als Nettopreise und werden zzgl. der gesetzl. Mwst. berechnet. Service- Reparatur- oder Einbauleistungen werden, ebenso wie der Materialaufwand sowie angefallene Fahrt- und Reisekosten, nach tatsächlichem Aufwand gemäß unseren gültigen Verrechnungssätzen berechnet.

5. Berechnung
Der Besteller bescheinigt die erbrachte Lieferung oder Leistung sowie entstandene Mehraufwendungen an Material oder Leistung. Verweigert der Besteller die Bescheinigung oder ist es unserem Personal aus anderen Gründen nicht möglich, die Bescheinigung zu erhalten, so wird die Abrechnung nach den von unserem Personal ausgefüllten Nachweisen vorgenommen. Wird eine Service- Reparatur- oder Einbauleistung, für die ein Festpreis vereinbart wurde, aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, unterbrochen, so werden die entstandenen Mehrkosten dem Besteller berechnet.

6. Zahlung
Lieferungen und Leistungen sind grundsätzlich in bar zu bezahlen, es sei denn, es sind andere Zahlungsbedingungen im Angebot ausdrücklich vermerkt. Bei Zahlungsverzug können wir ohne Nachweis Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8%, geltend machen. Der Nachweis eines größeren Schadens bleibt vorbehalten. Für jede Mahnung können wir 10,– Euro berechnen. Aufrechnungen sind nicht möglich, es sei denn, dass diese von uns schriftl. anerkannt sind.

7. Leistungsfrist
Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung so bezeichnet sind. Die Leistungsfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, sowie dem Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Leistungserbringung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand die Firma verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt ist. Entsteht dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge unseres eigenen Verschuldens entstanden ist, Schaden, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½% pro volle Woche, insgesamt aber höchstens 5% vom Auftragswert, zu verlangen.

8. Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung oder der Abholung der Lieferteile auf den Besteller über. Auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Einbau, übernommen haben. Wir sind berechtigt, alle Lieferungen auf Kosten des Bestellers gegen Transportschäden zu versichern. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet weiterer Rechte aus Ziffer 11 entgegenzunehmen. Bei uns lagernde Kundengegenstände versichern wir auf unsere Kosten gegen Feuer. Den Abschluss weitergehender Versicherungen auf Kosten des Bestellers müssen vom Besteller schriftl. beantragt werden.

9. Abnahme
Der Besteller ist zur Abnahme der Leistungen verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist. Die Leistungen gelten nach erfolgreicher probeweiser Inbetriebsetzung als abgenommen, auch wenn der Besteller trotz Aufforderung hierbei nicht mitgewirkt hat. Ist die Leistung ganz oder teilweise in Gebrauch genommen oder verzögert sich die Abnahme ohne unser Verschulden, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen nach Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Eine Benutzung der Leistung vor Abnahme darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis erfolgen. Die Leistung gilt somit als abgenommen.

10. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist bis zur endgültigen Bezahlung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller.

11. Gewährleistung
Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind unentgeltlich nach unserem billigen Ermessen wahlweise auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb von 12 Monaten (außer Akkus), vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet, infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftl. zu melden. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse zustehen. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, unterlassene oder unzureichende Wartung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhaft oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Besteller nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung beträgt die Gewährleistung 3 Monate. Sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist. Durch seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommene Änderung oder Instandsetzung wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Weitere Ansprüche gegen uns und unsere Mitarbeiter, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit zurückzuführen. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden wird durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des Preises und der Schadenshöhe begrenzt.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Giessen. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftl. Zweck und dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht.