Personen-Notsignal-Anlagen (PNA)

Insbesondere in Justizvollzugsanstalten, Psychiatrischen Einrichtungen und Forensischen Kliniken ist die Sicherheit des Personals nach den Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) durch den Einsatz von PNA-Anlagen zu gewährleisten.
Dabei handelt es sich um drahtlose Personen-Notsignal-Geräte (PNG), die nach einer Rufauslösung von der Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ) geortet werden und unverzüglich Hilfe organisiert werden kann.
Die durch uns eingesetzten PNA-Systeme entsprechen den BGR 139.
Besonders in Einrichtungen der Justiz sollte darauf Wert gelegt werden, dass Sabotage von Funkanlagen ausgeschlossen werden kann.
Eine kompetente Planung derartiger Systeme ist daher ebenso wichtig, wie die fachgerechte Montage und Inbetriebnahme.